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BAG: Nichtzulassungsbeschwerde – Eingruppierung im Einzelhandel

– Erfordernis einer einschlägigen Berufsausbildung oder dreijährigen Tätigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres

BAG, Beschluss vom 20. August 2025 – 4 ABN 34/25

  1. Eine Nichtzulassungsbeschwerde, die auf eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage
    von grundsätzlicher Bedeutung gestützt wird, setzt voraus, dass die Rechtsfrage
    klärungsbedürftig ist. Das ist der Fall, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden
    und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (Rn. 5).
  2. Aus § 3 GLTV ergibt sich ohne Weiteres, dass eine Eingruppierung in Gehaltsgruppe
    II nicht nur die Erfüllung eines Tätigkeitsbeispiels, sondern auch eine abgeschlossene
    einschlägige Berufsausbildung oder eine dreijährige Tätigkeit nach Vollendung
    des 18. Lebensjahres in Gehaltsgruppe I erfordert (Rn. 7, 9 f.).

(Orientierungssätze)