– Erfordernis einer einschlägigen Berufsausbildung oder dreijährigen Tätigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres
BAG, Beschluss vom 20. August 2025 – 4 ABN 34/25
- Eine Nichtzulassungsbeschwerde, die auf eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage
von grundsätzlicher Bedeutung gestützt wird, setzt voraus, dass die Rechtsfrage
klärungsbedürftig ist. Das ist der Fall, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden
und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (Rn. 5). - Aus § 3 GLTV ergibt sich ohne Weiteres, dass eine Eingruppierung in Gehaltsgruppe
II nicht nur die Erfüllung eines Tätigkeitsbeispiels, sondern auch eine abgeschlossene
einschlägige Berufsausbildung oder eine dreijährige Tätigkeit nach Vollendung
des 18. Lebensjahres in Gehaltsgruppe I erfordert (Rn. 7, 9 f.).
(Orientierungssätze)

