Mit der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) wurde der verpflichtende Anteil erneuerbarer Energien am Endenergiever-brauch des Verkehrssektors (Straße und Schiene) je Mitgliedsstaat auf mindestens 14 % für das Jahr 2030 angehoben, wobei auch ein entsprechender Minderungs-pfad bis dahin vorgegeben werden soll. Die Treibhausgasminderungs-Quote hat sich in den vergangenen Jahren als effektives und zugleich marktwirtschaftlich effizientes und breit akzeptiertes Instrument erwiesen, weshalb es zur Erreichung der neuen EU-Vorgaben der RED II fortgeschrieben wird.