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BAG: Kündigung – Abbedingung von Annahmeverzugslohnansprüchen im Voraus – Wahl US-amerikanischen Rechts

BAG, Beschluss vom 18. Juni 2025 – 2 AZR 91/24 (A)

  1. Der Zweite Senat möchte die Auffassung vertreten, dass § 615 Satz 1 BGB insoweit
    zwingend ist, als Annahmeverzugslohnansprüche des Arbeitnehmers für den Fall einer
    unwirksamen oder zu einem späteren Zeitpunkt wirkenden Arbeitgeberkündigung
    nicht im Voraus – insbesondere nicht durch die Wahl einer ausländischen Rechtsordnung abbedungen werden können (Rn. 22).
  2. Damit weicht der Senat von der Rechtsprechung des Fünften Senats (29. März 2023 5 AZR 55/19 – Rn. 75) ab. Der Zweite Senat fragt nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG an, ob der Fünfte Senat an seiner Rechtsauffassung festhält (Rn. 35).

(Orientierungssätze)