Das Geschäftsjahr 2020 war seit dem Frühjahr zunehmend von pandemiebedingten Einschränkungen beeinflusst, der Lockdown ab März und erneut ab November führte zu Einschränkungen im Sitzungsbetrieb und der allgemeinen Kommunikation der Beteiligten. Gleichwohl ist es gelungen, die Verfahrenszeiten auch in diesem schwierigen Jahr mit durchschnittlich 12 Monaten bei den Klagen und 3,3 Monaten bei den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erfreulich kurz zu halten und damit im Bundesdurchschnitt weiterhin im Spitzenfeld zu liegen. Gefördert wurde dieses positive Ergebnis auch durch die weit vorangeschrittene elektronische Aktenbearbeitung und die zunehmende Nutzung von digitaler Sitzungstechnik.
Die Eingangszahlen waren mit 1 323 Verfahren gegenüber dem Vorjahr (1 403 Verfahren) erneut rückläufig. Besonders deutlich war der Rückgang in Kindergeldverfahren mit 9,13 % (Vorjahr 18,73 %). Von den sechs Senaten des Gerichts wurden insgesamt 1 168 Klageverfahren und Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erledigt. „Stiefkind“ der Konfliktbeilegung bleiben weiterhin die Verfahren vor dem Güterichter, hier wurden lediglich zwei Verfahren neu erfasst.
Bei den streitig entschiedenen Verfahren waren knapp 20 % (Vorjahr rund 23 %) der Klagen ganz oder teilweise erfolgreich. Eine einvernehmliche Beilegung des Rechtstreits (Änderung/Teiländerung der angegriffenen Bescheide) erfolgte in rund 40 % der Fälle, wie im Vorjahr wurde rund ein Drittel der Klagen zurückgenommen, dies zum Teil nach rechtlicher Erörterung. In der überwiegenden Anzahl der Fälle konnte der Rechtsstreit vor dem Finanzgericht endgültig abgeschlossen werden. Die Rechtsmittelquote in den durch das Gericht streitig entschiedenen Verfahren stieg wieder leicht über die 30-Prozentmarke auf 30,4 %, setzt aber den Trend rückläufiger Rechtsmittel der vergangenen Jahre auch in 2020 fort.
Das Geschäftsjahr 2021 wird voraussichtlich noch von den Auswirkungen der Pandemie beeinflusst sein. Durch den zügigen Ausbau der IT-Technik dürfte es aber immer weniger zu Ausfällen im Sitzungsbetrieb kommen.
(Quelle: PM FG Hamburg vom 9.3.2021)