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StMF: Bayern fordert krisenbedingte Anpassung der Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen

„Die Corona-Krise darf nicht zur Erbschaftsteuerfalle für die Unternehmen werden! Familiengeführte und mittelständische Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Sie sorgen nicht nur für Wertschöpfung im Inland und sind regional stark verwurzelt, sondern stellen sich auch ihrer Verantwortung als Arbeitgeber für Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, begründete Finanzminister Albert Füracker den bayerischen Vorstoß im Bundesrat zur Anpassung der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen.

Bayern fordert Ausnahmen von der Steuerpflicht für die Zeit der Corona-Pandemie, um zu verhindern, dass unternehmerische Schicksalsschläge durch Steuernachforderungen weiter verstärkt werden. Übertragungen von Unternehmensvermögen werden erbschaftsteuerlich verschont, wenn der Erbe das Unternehmen fortführt und Arbeitsplätze erhält. Gerade krisenbedingt können jedoch temporäre Personalmaßnahmen erforderlich sein, um dem Betrieb eine Fortführungsperspektive zu erhalten. „Es kann nicht sein, dass wir geschwächten Unternehmen, die entschlossen für die Zukunft ihres Betriebs kämpfen und hierfür schweren Herzens einschneidende Maßnahmen ergreifen, Steuerbegünstigungen wieder entziehen – und das in einer Jahrhundertkrise“, so Füracker weiter.

(PM StMF Nr. 029 vom 4.3.2021)