BT: Kleine Anfrage zu Cum-Cum

Vertiefte Fragen zum Thema Cum-Cum hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleiner Anfrage formuliert (21/1799). So will sie von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie diese sicherstellen wolle, dass „gemäß dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung sämtliche Cum-Cum-Gestaltungen in allen Varianten, das heißt inklusive Cum-Cum-Treaty-Shopping, strukturierten Wertpapierleihen und verwandte Gestaltungen, durch die zuständigen Bereiche des Bundeszentralamts für Steuern und die Betriebsprüfungen der Länder aufgegriffen werden“.