Eine Woche nachdem das Bundeskabinett das Gesetz zu unternehmerischer Sorgfaltspflicht angenommen hat, hat auch das Europäische Parlament am 10.3.2021 den Weg für ein neues EU-Gesetz geebnet, das Unternehmen dazu verpflichten soll, Menschenrechte und Umweltnormen innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen. Die legislative Entschließung (angenommen mit 504 Stimmen bei 79 Gegenstimmen und 112 Enthaltungen) fordert die dringende Annahme eines verbindlichen EU-Gesetzes, mit dem Unternehmen zur Rechenschaft gezogen und haftbar gemacht werden können, wenn sie Menschenrechte, Umweltstandards und gute Unternehmensführung verletzen oder dazu beitragen. Die Regeln zur Sorgfaltspflicht für Lieferketten sollen auch den Zugang zu Rechtsmitteln für Geschädigte garantieren. Die Kommission hat angekündigt, dass sie ihren Gesetzesvorschlag zu diesem Thema noch in diesem Jahr vorlegen wird.
(Aktuelles EP vom 10.3.2021)