Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) hat – ergänzend zu den Umsetzungshinweisen für Kommunen – ein Muster für den Prüfungsbericht nach dem Altschuldenentlastungsgesetz NRW veröffentlicht. Der Musterbericht ist gem. § 4 Abs. 3 S. 5 ASEG NRW im Hinblick auf die Darstellung und den Umfang der Prüfungsberichterstattung verbindlich zu verwenden. Aus dem Muster geht hervor, dass es sich um einen Auftrag zur Durchführung von im Gesetz und in den Ausführungsbestimmungen vorgegebenen Prüfungshandlungen handelt. Weitere Anregungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Klarstellung des Prüfungsumfangs sind darin berücksichtigt. Den Muster-Prüfungsbericht, weitere Dokumente und nähere Informationen zum Verfahren finden sich unter https://www.mhkbd.nrw/ themenportal/kommunalfinanzen. Die relevanten Vorgaben für diese Aufträge zur Durchführung vorgegebener Prüfungshandlungenumfassen:
– Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen – ASEG NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/ br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=6&ugl_nr=65 &bes_id=55472&menu=0&sg=0&aufgehoben =N&keyword=aseg#det0),
– als Auslegungshilfe die Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf des ASEG: LT-Drs. 18/ 13835 vom 13.5.2025, der unverändert beschlossen wurde (https://www.landtag.nrw.de/ portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/ MMD18-13835.pdf),
– die Umsetzungshinweise für Kommunen (Stand: 10.7.2025) – diese sind mittlerweile auch auf der Website des Ministeriums, Themenseite Kommunalfinanzen, allgemein zugänglich,
– Muster-Prüfungsbericht (https://www.mhkbd.nrw/themenportal/kommunalfinanzen).
Das Ministerium hat ein Funktionspostfach zum ASEG NRW eingerichtet, so dass Kommunen und Prüfer ihre Fragen zum Antrags- oder Bewilligungsverfahren, aber auch zu Zweifelsfragen bei der Auslegung des Gesetzes per Mail an das Ministerium richten können. Die Adresse des Postfachs lautet: kommunalentschuldung@mhkbd.nrw.de.
(IDW Aktuell vom 29.8.2025)