Steht die Wirksamkeit einer (Gesamt-)Betriebsvereinbarung im Streit, kann für die Bemessung des Gegenstandswerts vom doppelten Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG auszugehen sein (vgl. II Nr. 3.2 Streitwertkatalog).
LAG Nürnberg, Beschluss vom 22.7.2025 – 2 Ta 33/25
(Leitsatz)