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BT/Ausschuss Recht und Verbraucherschutz: Keine Gesetzesänderung im Insolvenzrecht geplant

Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzen. Das geht aus ihrer Antwort (21/1074) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/872) hervor. Die Fraktion hatte sich insbesondere nach der „Insolvenz in Eigenverwaltung“ erkundigt. Bestehende Regelungen wie die Insolvenzantragspflicht, das Insolvenzverschleppungsverbot oder das Regelinsolvenzverfahren hätten sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. Auch für Verfahren in Eigenverwaltung, einschließlich des Schutzschirmverfahrens, sieht sie derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Laut Antwort wurden im Jahr 2024 insgesamt 17.814 Unternehmensinsolvenzen registriert, darunter 324 Verfahren in Eigenverwaltung. Im Jahr 2023 lag die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bei 16.453, davon 272 in Eigenverwaltung.

(hib – heute im bundestag Nr. 330 vom 4.8.2025)