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BAG: Entgeltlichkeitsklage – Vergleichsentgelt – Vermutung der Benachteiligung wegen des Geschlechts

Das BAG hat mit Urteil vom 21.1.2021 – 8 AZR 488/19 entschieden:

Klagt eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit (Art. 157 AEUV, § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG), begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber nach §§ 10 ff. EntgTranspG mitgeteilte Vergleichsentgelt (Median-Entgelt) der männlichen Vergleichsperson, regelmäßig die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist.

(PM Nr. 1/21 vom 21.1.2021)

Volltext: BB-ONLINE BBL2021-627-2