BGH, Beschluss vom 8.7.2025 – II ZB 1/25
Der Grundsatz der Gesamtabrechnung aufgelöster Gesellschaften (sog. Durchsetzungssperre) steht der selbständigen Geltendmachung von Auskunftsansprüchen im Rahmen einer Stufenklage nicht entgegen.
(Amtlicher Leitsatz)