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Europäischer Rat: Einigung auf Standpunkt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Europäische Rat hat sich am 23.6.2025 auf seinen Standpunkt zum unter https://commission.europa.eu abrufbaren Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Änderungsrichtlinie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD und der Sorgfaltspflichten gem. CSDDD geeinigt. Erste Inhalte des Standpunktes des Europäischen Rats finden sich in einer unter https://www.consilium.europa.eu abrufbaren PM des Europäischen Rats vom 23.6.2025 und betreffen insbes. Folgende Punkte:

– CSRD: Berichtspflichtige Unternehmen müssen mehr als 1 000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro Umsatzerlöse aufweisen

– CSDDD: Verpflichtete Unternehmen müssen mehr als 5 000 Mitarbeitende und mehr als 1,5 Mrd. Euro Umsatzerlöse aufweisen und Verschiebung der Umsetzungsfrist bis zum 26.7.2028.

Mit einer Veröffentlichung des vollständigen Standpunkts ist zeitnah zu rechnen. Als nächstes hat sich das Europäische Parlament auf einen Standpunkt zu einigen, damit beide EU-Institutionen in den darauffolgenden Verhandlungen den finalen Text beschließen können. Daraufhin werden die neuen EU-Vorschriften im EU-Amtsblatt veröffentlicht und sind durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

(www.drsc.de vom 24.6.2025)