Die „Panama Papers“ im Jahr 2016 und weitere Enthüllungen machten dringenden Handlungsbedarf deutlich, wirksam gegen Steuerbetrug vorzugehen und Steuergerechtigkeit herzustellen. Seitdem sind durch internationale Zusammenarbeit und gezielte Gesetzgebung einige wichtige Verbesserungen erreicht worden. Zentral steht der Aktionsplan der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20 gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen.
Auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz hat der Finanzausschuss eine gesetzliche Regelung empfohlen, die Steuerbetrug durch sogenannte Cum/Cum-Geschäfte bei der Kapitalertragsteuer verhindern helfen soll.
Neben solchen gezielten Maßnahmen kommt es weiterhin vor allem auf internationale Vereinbarungen an.
(Quelle: PM FinMin Rheinland-Pfalz vom 24.2.2021)