Prof. Dr. Edgar Ernst, seit Juli 2011 Präsident der Prüfstelle, wird auf eigenen Wunsch sein Amt vorzeitig zum 31.12.2021 niederlegen. „Herr Prof. Ernst“, so Dr. Rolf Pohlig, Vorstandsvorsitzender der DPR, „hat uns heute mitgeteilt, dass er zum Ende dieses Jahres sein Amt als Präsident der Prüfstelle niederlegen und damit seine Tätigkeit für die DPR beenden wird. Damit möchte er der DPR für den Fall der Anerkennung als Prüfstelle ab dem Jahr 2022 einen personellen Neuanfang ohne die um seine Person entstandene Diskussion zur Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten ermöglichen. Mit Herrn Prof. Ernst wird die DPR einen sehr versierten Kapitalmarkt-Experten verlieren. Die DPR spricht ihm bereits heute mit Blick auf seine annähernd zehnjährige Tätigkeit großen Dank insbesondere dafür aus, dass er den präventiven Grundgedanken der Bilanzkontrolle durch eine Vielzahl von Instrumenten fortentwickelt und damit die Akzeptanz bei den geprüften Unternehmen deutlich gesteigert hat.“ „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)“, so Dr. h.c. Axel Berger, Vorsitzender des Nominierungsausschusses der DPR, „positioniert sich der Gesetzgeber ganz klar gegen die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten. Der Nominierungsausschuss der DPR sichert zu, diese geplanten Verbotsvorgaben strikt einzuhalten und durch eine entsprechende Anpassung seiner Verfahrensordnung sicherzustellen, dass ab dem Jahr 2022 durch das Präsidium und die Mitglieder der Prüfstelle keine Aufsichtsratsmandate wahrgenommen werden. Herrn Prof. Ernst sind wir schon jetzt sehr dankbar, dass er ganz maßgeblich ein hoch qualifiziertes Team geformt hat, das bereitsteht, um auch über das Jahr 2021 hinaus mit seiner fachlichen Expertise und seinem großen Erfahrungsschatz eine effektive Bilanzkontrolle im Bereich der Stichprobenprüfungen zu gewährleisten.“
(PM DPR vom 24.2.2021)