Der BFH hat mit Beschluss vom 30.11.2020 – VIII B 138/19 – entschieden:
NV: Die Rüge, das FG habe die Bindungswirkung eines im ersten Rechtsgang ergangenen BFH-Urteils gemäß § 126 Abs. 5 FGO missachtet, ist mit der Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensfehler des FG gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend zu machen.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2021-469-6