© IMAGO / Panthermedia

DRSC: Stellungnahme zur Konsultation zur Änderung des ESEF-RTS

Am 31.3.2025 hat das DRSC seine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zur unter www.esma.europa.eu abrufbaren Konsultation der Änderung des Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) der ESEF-VO (DelVO (EU) 2019/815) an die European Securities and Markets Authority (ESMA) übermittelt. Die Vorschläge zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung werden in der Stellungnahme grundsätzlich begrüßt, da das DRSC die Gleichstellung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Bezug auf die Digitalisierung unterstützt. Es hält es jedoch für notwendig, eine umfassende Überprüfung und eine damit verbundene Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, bevor detaillierte Vorschriften zur elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet werden. Unternehmen sollten nicht verpflichtet werden, granulare Auszeichnungsregeln anzuwenden, wenn die damit verbundenen Kosten den Mehrwert für die Nutzer von Nachhaltigkeitsberichten nicht rechtfertigen. Es ist skeptisch, dass die voraussichtlichen Kosten der Vorschläge gerechtfertigt sind. Im Hinblick auf die Vorschläge zur elektronischen Finanzberichterstattung stimmt es zwar den im Konsultationspapier beschriebenen Problemen zu, ist jedoch nicht mit der auf dieser Grundlage gezogenen Schlussfolgerung einverstanden, dass die vorgeschlagene Überarbeitung der Auszeichnungsregeln für die Anhangangaben eines IFRS-Konzernabschlusses erforderlich ist. Insbesondere bezweifelt es, dass eine umfassende detaillierte Auszeichnung der Anhangangaben von den Nutzern der Finanzberichte in dieser Ausführlichkeit verwendet wird. Es fordert daher, dass die ESMA in einem ersten Schritt eine umfassende Überprüfung vornimmt, um festzustellen, ob das ESEF noch zweckmäßig ist und warum ESEF-Berichte von Nutzern von Finanzberichten nicht verwendet werden. Auf Grundlage einer solchen umfassenden Überprüfung könnten dann in einem zweiten Schritt gezielte Verbesserungsvorschläge abgeleitet werden, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten und deren Kosten dabei gerechtfertigt sind. Die ESMA wird die Rückmeldungen zur Konsultation im zweiten Quartal 2025 prüfen. Im dritten Quartal 2025 soll ein Abschlussbericht veröffentlicht und die finalen RTS sollen der EUKOM übermittelt werden.

(www.drsc.de vom 31.3.2025)