Das DRSC hat am 26.3.2025 seine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zum Entwurf der EFRAG für eine Indossierungsempfehlung zu IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ an die EFRAG übermittelt. Am 15.11.2024 hatte die EFRAG den unter www.efrag.org abrufbaren Entwurf einer Indossierungsempfehlung (Draft Endorsement Advice) für den vom IASB am 9.4.2024 veröffentlichten neuen Standard IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ veröffentlicht. Darin ist die EFRAG zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass IFRS 18 die Kriterien für eine Übernahme erfüllt, und empfiehlt daher seine Übernahme. Das DRSC unterstützt in seiner Stellungnahme die positive Indossierungsempfehlung und spricht sich für eine Übernahme von IFRS 18 in der EU aus. Ungeachtet dieser grundsätzlichen Unterstützung weist das DRSC in seiner Stellungnahme jedoch darauf hin, dass die Umsetzung von IFRS 18 für einige betroffene Unternehmen (abhängig von den gegenwärtigen Berichtsprozessen und Systemen) mit einem erheblichen Implementierungsaufwand einhergehen wird. In seiner Stellungnahme wägt das DRSC diese Bedenken gegen die von der EFRAG vorgetragenen Nutzenargumente ab. Die EFRAG legt in ihrer Indossierungsempfehlung dar, dass IFRS 18 die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung verbessern wird und dass die neuen Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung für die Abschlussadressaten einen konsistenten Ausgangspunkt für die Analyse der Leistung eines Unternehmens bieten und es den Investoren erleichtern werden, Unternehmen zu vergleichen.
(www.drsc.de vom 27.3.2025)