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BAG: Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich

BAG, Beschluss vom 11. Februar 2025 – 4 AZB 26/24

Schließen die Parteien nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen gerichtlichen Vergleich, der bisher nicht rechtshängige Gegenstände erfasst, bedarf es eines neuen – ausdrücklichen oder konkludenten – Antrags, wenn die Bewilligung auch auf den Mehrvergleich erstreckt werden soll. Die bloße Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags oder die Zustimmung zu einem solchen reicht nicht aus.

(Leitsätze)