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Accountancy Europe: Leitfaden für KMU zur KI-Verordnung

Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung – KI-VO) am 1.8.2024 wurden umfassende Regelungen für den Einsatz von KI-Systemen eingeführt. Diese werden schrittweise wirksam. Den Auftakt machten am 2.2.2025 die Kapitel I und II der KI-VO, welche die Gewährleistung der KI-Kompetenz von Nutzern von KI-Anwendungen sowie die Einstellung verbotener KI-Praktiken betreffen. Alle Unternehmen, einschließlich kleine und mittlere (KMU), die unter den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, müssen prüfen, ob die Anforderungen auf sie anwendbar sind und deren Einhaltung sicherstellen. Accountancy Europe hat dies zum Anlass genommen, einen unter accountancyeurope.eu abrufbaren Leitfaden als Überblick über die wesentlichen Bestimmungen der KI-VO zu veröffentlichen – mit besonderem Fokus auf die Auswirkungen für KMU. Auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften selbst können KI-Systeme nutzen und unterliegen damit den regulatorischen Anforderungen der KI-VO. Der Leitfaden enthält zudem eine einfache Checkliste, die KMU und ihre Wirtschaftsprüfer dabei unterstützt, die möglichen Auswirkungen der Verordnung zu bewerten.

(Neu auf WPK.de vom 18.2.2025)