Die vorgeschlagenen Maßnahmen bezwecken, im Rahmen einer Innovationsinitiative den Schutz und die Förderung von Innovationen in der Bundesrepublik Deutschland effektiver auszugestalten.
In der Bundesrepublik Deutschland fehlt es an einer zentralen Stelle mit Zuständigkeiten für die Information und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des geistigen Eigentums sowie zur Beratung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) über die effektive Nutzung des Systems des geistigen Eigentums. Damit fehlt auch eine zentrale Anlaufstelle für europäische, internationale und andere nationale Behörden, die in diesem Bereich in den letzten Jahren zunehmend aktiver geworden sind.
Die Attraktivität des Patentschutzes und damit die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt soll außerdem durch eine schnellere Patentprüfung gesteigert werden. In diesem Kontext wird eine innovationsverträgliche Gebührenanpassung vorgeschlagen. Die Jahresgebühren für Patente sind seit geraumer Zeit unverändert geblieben. Ziel der nun nach rund zwei Jahrzehnten vorgeschlagenen Gebührenanpassung ist es, die seit 1999 eingetretene inflationsbedingte Absenkung des Gebührenniveaus zu verkürzen. Diese hat dazu geführt, dass die mit dem Fortschreiten der Patentlaufzeit höheren Gebühren, die für die Aufrechterhaltung des Schutzes zu zahlen sind, ihre innovationspolitische Lenkungsfunktion nicht mehr in ausreichendem Maße erfüllen können, da sie inflationsbedingt faktisch „günstiger“ geworden sind. Diese innovationspolitische Lenkungswirkung soll, auch unter Berücksichtigung des gestiegenen Leistungsumfanges des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) wieder gestärkt werden.
Für Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht soll ein weiterer Beitrag zur Straffung des Verfahrens vorgenommen werden.
(PM BMJV vom 9.2.2021)