@ IMAGO / Panthermedia

BAG: Versetzung – Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

BAG, Beschluss vom 24.9.2024 – 1 ABR 31/23
ECLI:DE:BAG:2024:240924.B.1ABR31.23.0

Verwendet der Arbeitgeber im Rahmen eines Auswahlverfahrens Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze oder Auswahlrichtlinien, denen der Betriebsrat nicht zuvor zugestimmt hat, begründet dies keinen Zustimmungsverweigerungsgrund iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG bei einer beabsichtigten Versetzung.

(Leitsatz)