@ Bundesministerium für Arbeit und Soziales

5 Jahre Branchendialog Automobilindustrie für faire Lieferketten

Vor fünf Jahren hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Branchendialog mit der Automobilindustrie initiiert, um gemeinsam mit den Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft, relevanten Nachhaltigkeitsinitiativen und dem Deutschen Institut für Menschenrechte Herausforderungen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt zu adressieren. Nun hat sich das Multi-Stakeholder-Forum entschlossen, die Zusammenarbeit für faire Lieferketten eigenständig fortzusetzen.

Zu diesem Anlass empfing Staatssekretärin Lilian Tschan die Mitglieder des Branchendialogs am 27. Januar 2025, um bisherige Ergebnisse und nächste Schritte zu würdigen:

Der Branchendialog Automobil hat Pionierarbeit geleistet. Er startete vor fünf Jahren mit einem starken Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten. Heute gehen die Mitglieder wieder in Führung und setzen den Dialog eigenständig und selbstfinanziert fort. Das ist ein starkes Signal, dass sich der Einsatz für Sorgfaltspflichten auch für die Wirtschaft lohnt. Im Namen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales danke ich allen Beteiligten für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.

Staatssekretärin Lilian Tschan

Staatssekretärin Tschan nannte den Branchendialog Automobil einen Vorreiter und Wegbereiter. Bei seiner Gründung im Jahr 2020 waren Sorgfaltspflichten noch nicht gesetzlich verankert. Dennoch hat die deutsche Automobilindustrie als nationale Leitbranche entschieden, proaktiv Verantwortung für eine gerechte Gestaltung der Globalisierung zu übernehmen. Dieses Bekenntnis haben die Mitglieder über die letzten fünf Jahren mit Leben gefüllt:

  • Der Branchendialog Automobil hat mit den umfassenden Handlungsanleitungen zu den Kernelementen der Sorgfalt einen anerkannten Standard gesetzt – auch über die Branche hinaus;
  • In den Pilotprojekten zu relevanten Rohstoff-Lieferketten wurden wichtige Empfehlungen im Multi-Akteurs-Kreis festgehalten, die Unternehmen nun in der Praxis anwenden und weiterentwickeln.
  • Ein unternehmensübergreifender Beschwerdemechanismus in Mexiko ist seit Mai 2024 operational und die ersten Fälle durchlaufen das Verfahren.

Aktuell arbeiten die Mitglieder an verschiedenen kollektiven Maßnahmen, die bspw. den Arbeitsschutz in der Straßentransportlogistik in Deutschland in den Blick nehmen, einen verantwortungsvollen Kupferabbau in Peru fördern, exzessive Arbeitszeiten in China adressieren oder Arbeitnehmendenrechte in der Türkei stärken.

Im Spitzengespräch haben sich die Mitglieder über den Stand der Projekte ausgetauscht und Bedarfe für weiteres gemeinschaftliches Vorgehen identifiziert. Es wurden Herausforderungen und Chancen bei der zunehmenden Verrechtlichung von Sorgfaltspflichten benannt und die Rolle des Branchendialogs als Unterstützungsangebot diskutiert.

Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und anderen Akteuren zur Erhöhung des Einflussvermögens wird nicht nur in den VN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte empfohlen, sondern ist auch im nationalen Lieferkettengesetz angelegt. Explizit verweist auch die europäische Lieferkettenrichtlinie auf das Potenzial von Multi-Stakeholder-Initiativen, sei es für die Risikoanalyse, gemeinsame Maßnahmen, branchenweite Beschwerdekanäle oder koordinierte Einbeziehung von Stakeholdern. Es liegt daher weiterhin großes Potenzial im Branchendialog. Vor diesem Hintergrund begrüßt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Entschluss der Mitglieder zur eigenständigen Fortsetzung des Branchendialog Automobil. Die Bundesregierung wird in Zukunft weiterhin als aktives Mitglied im Multi-Stakeholder-Kreis vertreten sein. Der Schutz und die Achtung der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten sind gemeinsame Aufgabe von Staat und Unternehmen. Und am besten gelingt dies in der direkten Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PM v. 30. Januar 2025