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FG Düsseldorf: Beiträge eines Profi-Fußballers für eine Sportunfähigkeitsversicherung sind keine Werbungskosten

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.1.2021 – 10 K 2192/17 E – entschieden:

Erfasst eine Sportunfähigkeitsversicherung eines Profi-Fußballers vom Versicherungsumfang auch Unfälle und Erkrankungen im privaten Bereich, so gehören die Aufwendungen zum Bereich der privaten Lebensführung und stellen keine Werbungskosten dar.

(Leitsatz der Redaktion)

Volltext BB-Online BBL2021-341-5