Kabinett beschließt Entwurf einer 3. Änderungsverordnung zur Ausweitung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld
Mit der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungsverordnung wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Bundesregierung reagiert damit auf den deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland. Ziel ist es, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben, um ihre erfahrenen und eingearbeiteten Beschäftigten halten zu können.
Im September 2024 lag die Zahl der Kurzarbeitenden nach vorläufigen, hochgerechneten Daten bei rund 268 000. Das sind 76 Prozent mehr als im Vorjahr – und fast dreimal so viele wie im September 2022.
Das Verarbeitende Gewerbe zeigt derzeit den stärksten Einsatz von Kurzarbeit, wo allein im August 143 000 Beschäftigte in Kurzarbeit waren. Schwerpunkte lagen im Maschinenbau, in der Herstellung von Metallerzeugnissen, von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie in der Produktion von Kraftwagen und Kraftwagenteilen.
Unsere Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen – besonders in einem exportorientierten Land wie Deutschland. Jetzt geht es darum, Fachkräfte zu sichern. Mit der Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes bauen wir Brücken: für Betriebe, große wie kleine, um gestärkt aus der Krise zu kommen, und für Beschäftigte, um ihre Arbeit zu halten. Zusätzlich steht mit dem Qualifizierungsgeld ein Instrument zur Verfügung, dass die Modernisierung der Unternehmen unterstützen kann. Arbeit und Weiterbildung zu finanzieren ist immer besser als Arbeitslosigkeit zu bezahlen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
Die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis 31. 12. 2025.