DPR: Tätigkeitsbericht 2020

Im 15. Jahr des Bestehens der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR) waren zahlreiche Herausforderungen zu meistern: Die Covid-19-bedingte Umstellung der fachlichen Arbeit auf virtuellen Betrieb, die ordentliche Kündigung des DPR-Anerkennungsvertrags zum Ende des Jahres 2021 sowie die Durchführung, der Abschluss und der anschließende ESMA Peer Review der Enforcementverfahren der Wirecard AG haben im Jahr 2020 einen Großteil der Kapazität der DPR gebunden. Dies gilt auch für die Einleitung 17 anlassbezogener Prüfungen, eine im Vergleich zu den Vorjahren etwa doppelt so hohe Anzahl von Prüfungen dieser Kategorie. Trotz dieser Sonderbelastungen hat die DPR im Berichtsjahr 74 Prüfungen (Vorjahr: 86 Prüfungen) abgeschlossen. Die Fehlerquote lag mit 15% auf Höhe der Fehlerquoten der Jahre 2017 und 2018; die Zustimmungsquote betrug 75%. Die neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15, IFRS 9 und IFRS 16 standen im Jahr 2020 erneut im Fokus; Hinweise zur zukünftigen Rechnungslegung wurden für sämtliche dieser Rechnungslegungsstandards erteilt und werden im Sinne einer generalpräventiven Wirkung mit dem diesjährigen Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Die Nachschau zeigte, so die DPR,  erneut ein erfreuliches Bild: Die festgestellten Fehler wurden im nachfolgenden Abschluss, soweit erkennbar, korrigiert. Die von der DPR erteilten Hinweise wurden, wie in den vergangenen Jahren, von den Unternehmen in den weitaus meisten Fällen umgesetzt. Das erstmalige Enforcement der im European Single Electronic Format (ESEF) offengelegten Abschlüsse und die sachgerechte Abbildung der Covid-19-Effekte in diesen Abschlüssen stellen die großen operativen Herausforderungen des Jahres 2021 dar. Der Veröffentlichung der Covid-19-spezifischen Prüfungsschwerpunkte kam insofern in diesem Jahr eine besonders große präventive Bedeutung zu. Die Grundlage dafür, dass die DPR ihre Arbeit im Rahmen von Regel-Bilanzkontrollverfahren auch nach dem Jahr 2021 fortsetzen kann, bildet der vorliegende Entwurf des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG). Die DPR wird sich daher im laufenden Jahr für den Abschluss eines neuen Anerkennungsvertrags einsetzen, um das erfolgreiche Modell des zweistufigen Enforcement bei Regel-Bilanzkontrollverfahren weiterzuführen. Verfahren mit dem Verdacht auf Bilanzbetrug werden zukünftig unmittelbar von der mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestatteten BaFin durchgeführt. Das neu strukturierte Bilanzkontrollverfahren bietet insofern eine gute Basis, das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt zurückzugewinnen. Die Tätigkeitsberichte der DPR sind unter https://frep.info/presse/taetigkeitsberichte.php abrufbar.

(PM DPR vom 28.1.2021)