Am 27.11.2024 fand der zweite Trilog zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in Düsseldorf statt. Im Vordergrund des Austauschs standen aktuelle Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die noch ausstehende nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464, CSRD) führt zu wesentlichen Anwendungsfragen, die in den jeweiligen Institutionen erörtert werden. Darüber hinaus befassen sich alle Institutionen u. a. mit Fragen der Konnektivität von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie dem Umgang mit den unverbindlichen FAQ und Leitlinien der Europäischen Kommission und der EFRAG (sog. Level III-Papiere). Die BaFin verweist mit Blick auf das Enforcementverfahren insbesondere auf die Prüfungsschwerpunkte für 2025 von ESMA und BaFin zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wie die Unternehmen sind auch Enforcement und Wirtschaftsprüfer an den gesetzlichen Rahmen gebunden. Abschließend betonen BaFin, DRSC und IDW die besondere Bedeutung und Notwendigkeit eines rechtzeitigen und transparenten Austausches zwischen allen Akteuren, der auch mit dem Trilog fortgeführt werden soll.
(www.drsc.de vom 16.12.2024)