Berlin: (hib/CHE) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettengesetz). Sie hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/14015) vorgelegt, in dem sie zwar den Schutz von Menschenrechten und Umwelt als „zentrales Anliegen der Bundesrepublik Deutschland“ und von deutschen Unternehmen bezeichnet. Schon bald nach Inkrafttreten des LkSG habe sich aber gezeigt, dass das Gesetz insbesondere im Hinblick auf umfangreiche jährliche Berichtspflichten einer Überprüfung bedarf. Zugleich hätten verschiedene Krisen den Druck auf internationale Lieferketten erheblich erhöht und dadurch entsprechende Wirtschaftsbeziehungen erheblich erschwert, führt die Unionsfraktion aus. Sie kritisiert die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die weit über deutsche Vorgaben hinausgehe. Es mache für deutsche Unternehmen aber dennoch keinen Sinn, an die deutschen Regelungen gebunden zu sein, wenn zugleich die europäischen Regelungen gelten.
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