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BFH: Zur Reichweite übereinstimmender Erledigungserklärungen

BFH, Beschluss vom 21.11.2024 – VI B 18/24

1. NV: Übereinstimmende Erklärungen der Beteiligten zur Erledigung der Hauptsache beenden den Rechtsstreit in gleicher Weise wie ein Urteil, ohne allerdings materielle Rechtskraft zu entfalten.

2. NV: Durch übereinstimmende Erledigungserklärungen in einem Rechtsstreit, der vom Kläger nur zur Verhinderung des Eintritts der Bestandskraft eines Steuerbescheids geführt wurde, wird die Steuerfestsetzung nicht bestandskräftig.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2024-2902-8