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BGH: Prämiensparvertrag – Ausschluss des Rechts der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung

BGH, Urteil vom 22.10.2024 – XI ZR 214/23

Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge jährlich bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach § 700 Abs. 1 Satz 3, § 696 Satz 1 BGB auch dann nur bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen, wenn sich die jährliche Sparrate nach jeweils 12 Monaten um einen festen Prozentsatz erhöht (Fortführung Senatsurteil vom 14. Mai 2019 – XI ZR 345/18, BGHZ 222, 74).

(Amtlicher Leitsatz)