BGH, Urteil vom 7.11.2024 – III ZR 79/23
a) Zur Feststellung der subjektiven Tatseite der Beihilfe bei berufstypischen Tätigkeiten (hier: Steuerberatung und Buchhaltung).
b) Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung, die sich darauf beschränkt, die einzelnen Belastungsindizien isoliert zu erörtern und auf ihren jeweiligen Beweiswert zu prüfen, ohne eine Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände vorzunehmen.
(Amtliche Leitsätze)