Am 22.1.2021 wurde – lange erwartet – der Referentenentwurf der 17. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung des BMWi vorgelegt. Mit der Änderungsverordnung wird die AWV auf Grundlage der übrigen durch die 1. AWG-Novelle geänderten gesetzlichen Vorschriften angepasst. Zudem werden weitere Inhalte der EU-Screening-Verordnung im deutschen Investitionsprüfungsrecht nachvollzogen, soweit dafür keine Änderung des AWG erforderlich war. Dazu zählt insbesondere die Anpassung der Fallgruppen besonders prüfrelevanter Unternehmen aufgrund der in Art. 4 Abs 1 der EU-Screening-Verordnung genannten Aspekte. Die Ausweitung der Meldepflichten stellt sicher, dass potentiell sicherheitskritische Erwerbsfälle einer angemessenen Prüfung unterzogen werden können. Im Rahmen der sektorspezifischen Prüfung sind künftig sämtliche Rüstungsgüter im Sinne des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste relevant. Weitere Änderungen leiten sich aus den Erfahrungen der behördlichen Prüfpraxis der letzten Jahre ab: Teils wird die geltende Rechtslage klargestellt, teils sektorübergreifende und sektorspezifische Prüfung vereinheitlicht und teils werden Regelungslücken geschlossen, um die Effektivität der Investitionsprüfung zu stärken.
Außerdem sind Änderungen bestimmter Meldevorschriften für den Kapitalverkehr erforderlich. Zum einen sind die Meldevorschriften an EU-Vorgaben anzupassen, andererseits sollen bislang erforderliche Datenelemente gestrichen werden, um die Belastungen der meldepflichtigen Unternehmen zu verringern. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, in Zukunft die geforderten Angaben entsprechend den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) und nicht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) einzureichen.
Betroffene Wirtschaftsbeteiligte und interessierte Kreise haben bis zum 26.2.2021 Gelegenheit, zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen.
(Der RefE ist abrufbar unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/referentenentwurf-siebzehnte-verordnung-zur-aenderung-der-aussenwirtschaftsverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=10,