„Die Besteuerung des Carried Interest ist umstritten. Nach der BFH-Rechtsprechung ist Carried Interest ein Gewinnanteil. Aber die Finanzverwaltung ist noch nicht auf die Linie des BFH eingeschwenkt. Das ist besonders misslich. Bei Kapitalgesellschaften werden disquotale Gewinnausschüttungen grundsätzlich anerkannt und wir haben hier einen Gleichlauf zwischen der BFH-Rechtsprechung und der Finanzverwaltung. Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung auch bei Personengesellschaften einen Schritt weiter geht.“
BB im Gespräch mit Dr. Wolfram Dickersbach, Associate bei YPOG