BFH, Beschluss vom 21.10.2024 – VIII E 4/24
1. NV: Der Streitwert einer Klage, die auf die ersatzlose Aufhebung einer gesonderten Gewinnfeststellung gerichtet ist, bestimmt sich nach den konkreten einkommensteuerlichen Auswirkungen beim Kläger.
2. NV: Dieser Streitwert ist bei unverändertem Rechtsschutzziel auch im Verfahren wegen einer Nichtzulassungsbeschwerde maßgeblich.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2024-2645-3