Fragen zur EU-Taxonomie beantwortet die Bundesregierung (BReg) in ihrer Antwort (20/13128) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/ 12617). Darin ging es um Bürokratiekosten, Erfüllungsaufwand und sonstige Belastungen durch die EU-Taxonomie und die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Taxonomie ist laut Bundesumweltministerium ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Wie die Bundesregierung schreibt, ist die EU-Taxonomie ein Transparenzinstrument, das die Prüfung von wirtschaftlichen Aktivitäten auf Nachhaltigkeit erlaube und bestimmte Unternehmen und Finanzmarktakteure dazu verpflichte, über den Anteil ihrer nachhaltigen Aktivitäten zu berichten. Investoren könnten dieses Transparenzinstrument und die darin enthaltenen Informationen in ihrer Anlageentscheidungen nutzen. Weiter heißt es u. a., die Bundesregierung setze sich nicht dafür ein, die Vergabe von Lizenzen, Konzessionen, Fördermitteln, Subventionen, öffentlichen Aufträgen oder sonstigen Vergünstigungen und Genehmigungen an die Erfüllung der Taxonomiekriterien zu knüpfen. Sie setze sich auch nicht dafür ein, Verbote, Benachteiligungen oder Strafen an die Nichterfüllung der Taxonomiekriterien zu knüpfen. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, setze sie sich für die Reduzierung von Berichtspflichten und Vereinfachung von Verfahren auf EU-Ebene ein. Die Bundesregierung begrüßt daher das Ziel der Europäischen Kommission, Berichtspflichten um 25 % zu reduzieren und zu vereinfachen und die Vorlage erster Vorschläge hierzu seitens der Kommission. Die Bundesregierung habe in ihrer Wachstumsinitiative vereinbart, dass sich alle Ressorts im jeweiligen Geschäftsbereich zu einem konsequenten Abbau von Nachweis- und Berichtspflichten mit klar überprüfbaren Abbauzielen und Zeitpfaden verpflichten.
(hib 731/2024 vom 24.10.2024)