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IDW: Aktualisierung des Fachlichen Hinweises zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den unter www.idw.de abrufbaren Fachlichen Hinweis vom 1.7.2020 auf den neuesten Stand gebracht: Es wurden die im zweiten Halbjahr 2020 verabschiedeten steuerlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung in die Übersicht aufgenommen und die Linksammlungen aktualisiert. Berücksichtigt sind auch die BMF-Schreiben, die bis zum 13.1.2021 veröffentlicht wurden. Besondere praktische Relevanz dürfte für die meisten, besonders betroffenen Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften die gewährten Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 in beratenen Fällen, die Verlängerung der Karenzzeit im Rahmen der Verzinsung 2019 und die zeitliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der 2020 eingeführten vereinfachten Verfahren (u. a. zur Stundung von Steuerzahlungen und Anpassung der Vorauszahlungen) haben. Der Fachliche Hinweis enthält außerdem erstmals Ausführungen zur steuerlichen Behandlung der Corona-Beihilfen und listet die im Jahressteuergesetz 2020 enthaltenen Maßnahmen auf, die die Steuerpflichtigen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützen sollen.

(IDW Aktuell vom 19.1.2021)