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BFH: Kein Rechtsmittel gegen einen Beschluss, der die Anhörungsrüge verwirft oder zurückweist

BFH, Beschluss vom 25.9.2024 – XI S R 11/24

NV: Gegen den die Anhörungsrüge verwerfenden oder zurückweisenden Beschluss kommt nur eine Verfassungsbeschwerde in Betracht; es kann nicht erneut Anhörungsrüge, weitere Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, Beschwerde, Rechtsbeschwerde oder außerordentliche Beschwerde erhoben werden.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2023-2453-4