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DRSC: Verwaltungsrat äußert sich zum ad-personam-Mandat von Gauzès

 Der Verwaltungsrat des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 6.1.2021 seine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme an den Präsidenten des EFRAG-Boards, Jean-Paul Gauzès, zu dessen ad-personam-Mandat übermittelt. Gauzès war von EU-Kommissar Dombrovskis am 25.6.2020 in einer persönlichen Man-datierung gebeten worden, sich Gedanken über eine Restrukturierung von EFRAG zu machen, sollte die Organisation mit der Entwicklung nicht-finanzieller Berichtsstandards beauftragt werden. Der Präsident des EFRAG-Board hatte seine Vorschläge am 30.11.2020 öffentlich gemacht und um Stellungnahmen gebeten. Der Verwaltungsrat des DRSC teilt die Ansicht von Gauzès, dass die EFRAG im Fall einer möglichen Mandatsausweitung eine erweiterte Struktur benötige. Im Gegensatz zum Präsidenten des EFRAG-Board sieht er die vollständige Duplizierung der bestehenden Struktur tendenziell kritisch: Zum einen werde die dringend erforderliche Konnektivität gerade nicht gestärkt, wenn künftig zwei fachliche Boards entscheidungsbefugt sein sollen; zum anderen seien die Anforderungen an die personelle und finanzielle Ausstattung zu erwägen, wobei Mitspracherechte nur zahlenden Mitgliedern vorbehalten bleiben sollten. Zur Legitimität der Arbeit in der nicht-finanziellen Säule sei zwar eine breitere Einbindung von Stakeholdern erforderlich. Diese dürfe aber nicht als Vorwand dienen, die Struktur des Vereins und die Befugnisse seiner Gremien und Organe zu unterlaufen. Eine Einbindung sei vielmehr über Konsultation und Beiräte sicherzustellen. Schließlich weist der Verwaltungsrat nachdrücklich auf eine enge Verzahnung mit globalen Entwicklungen hin: Die nicht-finanzielle Säule solle so weit wie möglich an internationale Produkte und Prozesse angedockt werden und nicht das Rad neu erfinden. Doppelte Regelungen hülfen letztlich niemandem und verursachten lediglich zusätzliche Kosten.

(www.drsc.de)