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BFH: Energetische Maßnahme gemäß § 35c EStG und Ratenzahlung

BFH, Urteil vom 13.8.2024 – IX R 31/23

Der Abschluss einer energetischen Maßnahme im Sinne des § 35c des Einkommensteuergesetzes liegt nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Konto des Erbringers der Leistung vor.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2024-2390-8