Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW hat in seiner Sitzung am 28.8.2024 die ersten fünf Module des IDW RS FAB 100 als finale Fassungen verabschiedet. Zudem verabschiedete der FAB weitere vier Module als Entwürfe. Die Entwürfe der ersten fünf Module, die nun als finale Fassung verabschiedet wurden, waren vom FAB am 20.2.2024 als Entwürfe mit einer Stellungnahmefrist bis zum 30.6.2024 verabschiedet worden und umfassen im Einzelnen:
– ESRS 1-M1.1: Verknüpfung der Wesentlichkeitsanalyse mit dem Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit,
– ESRS 1-M1.2: Einbeziehung von betroffenen Interessenträgern in die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS,
– ESRS 1-M1.3: Beurteilung der Wesentlichkeit bei diversifizierten Konzernen,
– ESRS 1-M1.4: Beurteilung der Wesentlichkeit der Auswirkungen in der Wertschöpfungskette,
– ESRS 1-M2.1: Einbeziehung von für den Konzernabschluss unwesentlichen Tochterunternehmen in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Im Vergleich zu den Entwurfs-Fassungen wurden – neben redaktionellen Anpassungen aufgrund zwischenzeitlicher Berichtigung der deutschen Sprachfassung der ESRS-Delegierten Verordnung – i. W. Anpassungen am Modul ESRS 1- M2.1 vorgenommen. In der finalen Fassung des Moduls ESRS 1-M2.1 wird klargestellt, dass das Modul einerseits nicht auf die Frage eingeht, ob eine grundsätzliche Pflicht zur Offenlegung eines Konzernnachhaltigkeitsberichtes besteht, und andererseits auch keine Aussage zum Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung trifft. Die finalen Fassungen der fünf Module werden im Oktoberheft der IDW Life veröffentlicht sowie darauffolgend auch online in den IDW-Datenbanken abrufbar bzw. erwerbbar sein. Weiterhin wurden die folgenden vier Modul-Entwürfe verabschiedet und werden nun mit einer Frist bis zum 15.11.2024 auf der IDW-Website zur öffentlichen Konsultation gestellt:
– Entwurf: ESRS 1-M2.2: Bestimmung der Berichtsgrenzen für die Nachhaltigkeitserklärung,
– Entwurf: ESRS 1-M2.3: Anforderungen an die Berichterstattung über unternehmensspezifische Angaben,
– Entwurf: ESRS E1-M1: Konzept der „operativen Kontrolle“,
– Entwurf: ESRS S1-M1: Angabe des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles gem. Angabepflicht S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung),
– zum Entwurf der ESRS-Modulverlautbarung: IDW RS FAB 100, Module ESRS 1-M2.2, ESRS 1-M2.3, ESRS E1-M1 und ESRS S1-M1.
Die vom IDW entwickelte ESRS-Modulverlautbarung unterstützt Abschlussprüfer und Unternehmen bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Dabei werden die Verlautbarungen der EFRAG berücksichtigt. Das IDW fördert damit eine der Norm entsprechende und vergleichbare Berichterstattung. Weitere Modul-Entwürfe sind in Vorbereitung und sollen zeitnah zur Konsultation veröffentlicht werden.
(IDW Aktuell vom 6.9.2024)