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DRSC: Stellungnahme zum länderbezogenen Ertragsteuerinformationsbericht (pCbCR)

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 5.9.2024 seine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zum Entwurf eines Durchführungsrechtsakts zur länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichterstattung (Public Country-by-Country-Reporting – pCbCR, Richtlinie (EU) 2021/2101) übermittelt. In seiner Stellungnahme macht das DRSC neben verschiedenen technischen Verbesserungen auf die hohen Kosten bei der Erstellung und Analyse dieser Berichterstattung aufmerksam und fordert außerdem, dass in Zukunft längere Konsultationszeiträume gewährt werden. Der Entwurf war am 2.8.2024 mit einer zunächst nur vierwöchigen Kommentierungsfrist durch die Europäische Kommission veröffentlicht worden.

(www.drsc.de vom 5.9.2024)