Damit Internetnutzer eine „anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen“ bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718). Ziel sei, es anwenderfreundliche anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung zu schaffen, die von Endnutzern getroffene Entscheidungen über eine Einwilligung oder Nicht-Einwilligung gegenüber einem Anbieter digitaler Dienste verwalten und diese so entlasten, erläutert die Bundesregierung darin. Endnutzer sollen ein „transparentes Werkzeug“ erhalten, mit dem sie ihre Entscheidungen jederzeit nachvollziehen und überprüfen können.
Hintergrund ist das Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), das die Schaffung anerkannter Dienste zur Einwilligungsverwaltung vorsieht, die u. a. „nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren“ und technische Anwendungen zur Einholung und Verwaltung der Einwilligung ermöglichen. „Die Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung durch Anbieter von digitalen Diensten erfolgt freiwillig“, heißt es in § 18 der Verordnung weiter. Pauschale Voreinstellungen zu Tracking-Cookies seien nicht vorgesehen.
Das Verfahren der Anerkennung soll durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durchgeführt werden. U. a. erforderlich sei für die Anerkennung, dass „kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Einwilligung der Endnutzer und an den verwalteten Daten“ vorliege und der Anbieter „rechtlich und organisatorisch unabhängig von Unternehmen“ sei, die ein solches Interesse haben könnten, heißt es im Verordnungsentwurf dazu. Für Nutzer wie für Anbieter soll die Anerkennung u. a. einen Anreiz bieten, das Vertrauen in ein rechtssicheres Verfahren zu stärken, schreibt die Bundesregierung weiter.
(hib – heute im bundestag – Nr. 578 vom 5.9.2024)