-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) definiert in IAS 29 “Rechnungslegung in Hochinflationsländern” Leitlinien für die Bestimmung hochinflationärer Volkswirtschaften, ohne dabei bestimmte Rechtskreise zu nennen. Die International Practices Task Force (IPTF) hat die Berechnung von rechtskreisspezifischen Inflationsraten durchgeführt und in ihrem Agendapapier eine Liste hochinflationärer Rechtskreise veröffentlicht. Diese ist unter https://www.thecaq.org/wp-content/uploads/2021/01/IPTF-Inflation-2020-11.pdf abrufbar.
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