Der BGH at mit Beschluss vom 15.12.2020 – KVZ 90/20 – entschieden: Gegen eine Zwischenentscheidung des Kartellbeschwerdegerichts in einem anhängigen Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz, die bis zur endgültigen Entscheidung über den Eilantrag die aufschiebende Wirkung der Beschwerde anordnet („Hängebeschluss“), ist die Rechtsbeschwerde statthaft.