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BAG: Prozesskostenhilfe – Prozesskostenvorschuss – persönliche Angelegenheit – Klage auf Zahlung von Annahmeverzugsentgelt

BAG, Beschluss vom 30.7.2024 – 4 AZB 4/24 –

1. Die Staatskasse kann eine Beschwerde gegen die ratenfreie Bewilligung von Pro-zesskostenhilfe nach § 127 Abs. 3 ZPO damit begründen, die Partei sei zur Tragung der gesamten Kosten der Prozessführung in der Lage (Rn. 8 f.).

2. Eine Klage auf Zahlung von Annahmeverzugsentgelt gegen den Arbeitgeber zählt – anders als eine arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeit – nicht zu den persönlichen Angelegenheiten iSv. § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB (Rn. 14).

(Orientierungssätze)