Am 8. August 2024 hat das DRSC ein Briefing Paper zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Das unter www.drsc.de abrufbare Briefing Paper gibt einen Kurzüberblick über die Vorschriften zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der CSRD und des Regierungsentwurfs zur CSRD-Umsetzung. Zudem soll ein Verständnis zum Prozess der Entwicklung der XBRL-Taxonomien, der damit verbundenen Prozessschritte und der an der Entwicklung beteiligten Akteure geschaffen werden. Das DRSC ist in Reaktion auf die neuen Vorschriften zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Kooperation mit XBRL Deutschland eingetreten und hat einen „Arbeitskreis Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung“ gegründet, der im Januar 2023 seine Arbeit aufnahm. Mit der Einrichtung dieses Arbeitskreises bündeln der DRSC und XBRL Deutschland ihre Expertise im Bereich der XBRL-Standards und der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mithilfe des Arbeitskreises hat das DRSC eine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zur EFRAG-Konsultation der XBRL-Taxonomien zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung erarbeitet. Zudem hat das DRSC am 19.4.2024 eine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zum RefE zur CSRD-Umsetzung, der insb. die deutschen Vorschriften zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung kommentiert, übermittelt.
(www.drsc.de vom 8.8.2024)