Mit der Einigung vom 24.12.2020 haben die EU und das Vereinigte Königreich ein neues Kapitel in ihren Beziehungen aufgeschlagen. In den weniger als ein Jahr dauernden intensiven Verhandlungen ist es gelungen, das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich umfassend neu zu gestalten. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat sich dafür eingesetzt, dass der Partnerschaftsvertrag am 1.1.2021 vorläufig in Kraft treten kann. Er wird die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf eine neue Grundlage stellen. Dies ist ein großer Erfolg. Nie zuvor wurde ein derart umfassendes Abkommen der EU mit einem Drittstaat vereinbart, und dazu noch in Rekordzeit.
Von der erreichten Einigung werden beide Seiten, die EU und das Vereinigte Königreich, profitieren. Die Einigung kommt gerade noch rechtzeitig, um einen nahtlosen Übergang nach Ablauf der am 31.12.2020 endenden Übergangsphase in einen neuen umfassenden vertraglichen Rahmen zu ermöglichen. Zur vorläufigen Anwendung haben alle 27 Mitgliedstaaten ihre Zustimmung gegeben. Das Abkommen kann zum 1.1.2021 zunächst vorläufig angewendet werden. Das gibt dem Europäischen Parlament genügend Zeit, seine Zustimmung im neuen Jahr zu erteilen. Die EU und das Vereinigte Königreich bleiben auch in Zukunft enge Partner und Freunde. Der Partnerschaftsvertrag bildet hierfür eine hervorragende Grundlage.
(Quelle: PM BMF vom 30.12.2020)