704 579 Euro an Verwarn- und Bußgeldern sowie Einziehungs- und Verfallbeträgen sind 2023 durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Mecklenburg-Vorpommern festgesetzt worden. Die Höhe der erfassten Geldstrafen betrug 553 850 Euro. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12342) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11908).
Darüber hinaus führt sie in Anlagen detaillierte weitere Informationen auf. Dazu gehört die Zahl der Betriebe und Beschäftigten, für die die FKS in dem Bundesland die Kontrollkompetenz hat, differenziert nach Wirtschaftszweigen. Auch die Zahl der durchgeführten Arbeitgeberprüfungen und eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wird aufgeführt. Ebenso findet sich in der Antwort eine Aufstellung der erfolgten Schwerpunktprüfungen.
(Quelle: hib 536/2024 vom 1.8.2024)