Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 30.7.2024 den Entwurf IASB ED/ 2024/5 „Amendments to IFRS 19 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures“ veröffentlicht. Darin werden Änderungen an IFRS 19 betreffend eine Reihe jüngerer Verlautbarungen des IASB vorgeschlagen. Mit dem Änderungsentwurf schlägt der IASB Erleichterungen für Tochterunternehmen in Bezug auf die Angabevorschriften der folgenden Verlautbarungen vor:
– Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21),
– Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7),
– Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7),
– Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1),
– internationale Steuerreform – Säule-2-Mustervorschriften (Änderungen an IAS 12),
– IFRS 18 „Darstellung und Angaben in Abschlüssen“,
– preisregulierte Geschäftsvorfälle. Der Entwurf kann bis zum 27.11.2024 kommentiert werden. Er ist nebst weiteren begleitenden Materialien auf der Website des IASB abrufbar.
(www.drsc.de vom 30.7.2024)