BGH, Urteil vom 16.7.2024 – II ZR 71/23
GmbHG § 46; AktG § 241 Nr. 3
Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH, die gegen die in der Satzung festgelegte, nicht auf zwingenden gesetzlichen Vorschriften beruhende Kompetenzverteilung verstoßen, sind lediglich anfechtbar.
GmbHG § 46 Nr. 5, § 53
Die Abberufung eines Geschäftsführers durch die nach der Satzung dafür nicht zuständige Gesellschafterversammlung ist keine zustandsbegründende Satzungsdurchbrechung.
(Amtliche Leitsätze)